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   BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03   

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BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,10009)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2004 - VI ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,10009)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - VI ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,10009)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72

    Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03
    Der Anspruch nach § 844 Abs. 2 BGB betrifft aber seinem Wesen nach keine Unterhaltspflicht, sondern eine Schadensersatzleistung (Senatsurteil vom 23. April 1974 - VI ZR 188/72 - NJW 1974, 1373).
  • RG, 18.05.1940 - IV 707/39

    Gilt die Regelung des § 1613 BGB., wonach Unterhalt für die Vergangenheit nur bei

    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03
    Auf solche Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder Vermehrung der Bedürfnisse oder wegen Entziehung des Unterhaltsrechts nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB findet § 1613 BGB keine Anwendung, weil es sich dabei nicht um Unterhaltsansprüche handelt (vgl. RGZ 164, 65, 69; Staudinger-Engler, aaO, Rdn. 20 und Staudinger/Viehweg, 13. Aufl. § 843 Rdn. 26, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.02.1996 - 15 W 15/96
    Auszug aus BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03
    Insoweit besteht kein Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats und es liegt auch - wie vom Berufungsgericht angenommen - ein anderer Sachverhalt vor als bei dem von der Nichtzulassungsbeschwerde zitierten Urteil des OLG Köln, NJWE-VHR 1996, 152.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Zudem sind die für den Unterhaltsanspruch geltenden speziellen Vorschriften nicht anwendbar (BGH-Beschluss vom 3. Februar 2004 VI ZR 119/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2004, 526).
  • LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98

    Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten

    Die für das Unterhaltsrecht maßgebenden speziellen Vorschriften sind mithin nicht anwendbar (BGH FamRZ 2004, 526 ff.).
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   BGH, 27.01.2004 - VI ZR 119/03   

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BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - VI ZR 119/03 (https://dejure.org/2004,89885)
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